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| Ausbildung zum Rettungstaucher1. Ausbildung TauchenVoraussetzung für die Ausbildung zum Taucher im Rettungsdienst ist das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber. Des weiteren werden die Sanitätsausbildung A, B und C verlangt. Die Taucher des Deutschen Roten Kreuzes werden von eigenen Lehrkräften zum Taucher im Rettungsdienst geführt. Die Ausbildung zum Taucher im Rettungsdienst umfasst 105 Unterrichtseinheiten in Theorie und Praxis und muss spätestens innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen sein. Dieser beinhaltet die theoretische Ausbildung, sowie die Pool- und Freiwasserausbildung. Jedes dieser Teilgebiete wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Die Ausbildung zum Taucher im Rettungsdienst des Roten Kreuzes findet nach der GUV R 2101 statt. Anhand dieser Vorschrift ist für die Taucher die jährliche Untersuchung G 31-Überdruck für den Erhalt der Qualifikation Pflicht. Auch sind mindestens 10 Tauchgänge mit einer Gesamttauchzeit von mehr als 300 Minuten zu absolvieren. Die einzuhaltenden Sicherheitsregeln werden schon bei der Ausbildung streng beachtet. Die Taucher im Rettungsdienst absolvieren Ihre Tauchgänge nur an einer Sicherheitsleine mit einem ausgebildeten Signalmann. 2. SignalmannDer Signalmann arbeitet auf Anweisung des Taucheinsatzleiters. Er ist für die Sicherheit des Tauchers voll verantwortlich.
3. Taucher im RettungsdienstDer Taucher arbeitet auf Anweisung des Taucheinsatzleiters. Er ist für die Erfüllung der Aufgaben welche durch den Taucheinsatzleiter gestellt werden verantwortlich.
4. TaucheinsatzführerTaucheinsatzlführer ist ein geprüfter Taucher, der für die Durchführung von Tauchgängen verantwortlich ist. Als Taucheinsatzführer sollte nach Möglichkeit immer ein erfahrener Taucher herangezogen werden. Der Taucheinsatzführer ist für das Einsatzgeschehen im Bereich Rettungstauchen verantwortlich. Er hält Kontakt zu seinem zuständigen Wasserwacht-Einsatzleiter. 5. Lehrkräfte für Taucher im RettungsdienstLehrkräfte für Taucher im Rettungsdienst sind Ausbilder, welche Signalmann und Taucher im Rettungsdienst ausbilden und entsprechend der GUV R 2101 fort- und weiterbilden, sowie die notwendigen Prüfungen abnehmen. Mit dem jährlichen Nachweis der Fortbildung sind sie für ihre umfangreiche, verantwortungsvolle und interessante, Tätigkeit gerüstet. | |||||||||||||
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