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Wasserretter

Hier gibts ein paar Infos zur Wasserretterausbildung!

Ziel und Zweck:

Die besonderen Anforderungen im Sanitäts- und Rettungsdienst der Wasserwacht machen es notwendig, dass die Aktiven in der Wasserrettung, aufbauend auf der Sanitäts- (SAN A) und Sanitätsdienstausbildung (SAN B), sowie der Rettungsschwimmausbildung, zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben. Mit einer Einweisung in das Medizinproduktegesetz, einer Funkausbildung und einer wasserwachtspezifischen Sanitätsausbildung, die die Basis für die Befähigung zum Wasserretter darstellt, erhalten die Teilnehmer die nötige Sicherheit zur Durchführung der entsprechenden Maßnahmen.

SAN C

Voraussetzungen:
aktiver Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst, ausgebildeter SAN-Helfer (SAN A+B)
Träger der Ausbildung:
Träger der Ausbildung zum Wasserretter im Wasserrettungsdienst ist die Kreiswasserwacht/der Kreisverband oder in Bayern ggf. der WW-Bezirksverband
Medizinisch-fachliche Verantwortung:
Kreis-Wasserwachtarzt/Chefarzt des Kreisverbandes bzw. der WW-Bezirksarzt oder der Chefarzt des Bezirksverbandes
Lehrkräfte:

Lehrkräfte sind eingewiesene Ärzte sowie Ausbilder mit gültiger Lehrberechtigung. Eingewiesene Fachreferenten können zu Einzelthemen zusätzlich eingesetzt werden.

Rahmenplan für die Ausbildung:
Die Ausbildung richtet sich nach dem jeweils gültigen Leitfaden.
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