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Radfahrverbot am Olchinger See

Auf den Gehwegen innerhalb des Erholungsgebietes Olchinger See besteht ein absolutes Radfahrverbot. Dies ist ersichtlich durch die Beschilderung an den Zugängen mit dem Sonderwegezeichen „Fußgänger" und den auf dem Asphalt aufgemalten Schild „Verbot für Radfahrer". Da sich besonders während der Badesaison immer wieder Unfälle zwischen Fußgängern/Badenden und Radfahrern ereignen, werden alle Besucher im eigenen Interesse um Einhaltung des Radfahrverbotes gebeten. Bitte beachten Sie dabei die haftungsrechtlichen Folgen, wenn Sie als Radfahrer auf einem Gehweg einen Unfall mit Personenschaden verursachen.

 

Nur bei Beachtung der Verkehrsregeln und gegenseitiger Rücksichtnahme werden alle Besucher des Erholungsgebietes Olchinger See einen angenehmen und unbeschwerten Aufenthalt genießen können.

 

 

Robert Meier

Zweiter Bürgermeister



Quelle: www.olching.de - Offizieller Internetauftritt der Stadt Olching